Wir beteiligen uns an der Untersuchung «Ambulant vor Stationär» im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Seit Anfang 2019 bezahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung für gewisse Operationen nur noch die ambulante Durchführung, wenn keine besonderen Risikofaktoren vorliegen. Das bedeutet, Patientinnen und Patienten kommen in die Klinik, werden operiert und gehen am gleichen Tag wieder nach Hause. Eine stationäre Durchführung mit medizinisch betreuter Übernachtung im Spital wird nur dann bezahlt, wenn die Operation wegen besonderen begründeten Umständen nicht ambulant gemacht werden kann.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat nun eine Untersuchung der Auswirkungen dieser neuen Regelung auf die medizinische Versorgung in Auftrag gegeben. Die Untersuchung soll zeigen, ob und welche Anpassungen nötig sind. Dafür sind auch die Erfahrungen unserer Patientinnen und Patienten sehr wichtig. Im Rahmen unserer Beteiligung werden sie nach der Operation zwei Mal befragt, wie sie die Betreuung in der Klinik und die Zeit danach erlebt haben.

Die Venenklinik Bellevue ist gespannt auf die Resultate dieser schweizweiten Umfrage.