Versicherungsdeckung

Die Venenklinik Bellevue verfügt über einen kantonalen Leistungsauftrag.

Als Listenspital behandeln wir Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen, auch kantonsübergreifend.

Für allfällige Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Patientenadministration selbstverständlich gerne zur Verfügung: 071 678 22 66.

Hier ein kurzer Überblick:

Gesetzliche Grundversicherung (Allgemeine Versicherung)

Ambulante und stationäre Eingriffe

  • Patientinnen/Patienten mit Wohnort im Kanton Thurgau
    Bei Aufenthalten in der Allgemeinen Abteilung von Patientinnen und Patienten mit Wohnort im Kanton Thurgau werden für Pflichtleistungen die gesamten Kosten für den Aufenthalt bei uns von der Grundversicherung der Krankenkasse und vom Kanton übernommen (Franchise und Selbstbehalt müssen selber übernommen werden).

  • Patientinnen/Patienten mit ausserkantonalem Wohnort
    Sie haben eine Zusatzversicherung «Versicherungsdeckung für die Allg. Abteilung in der ganzen Schweiz»:
    Diese Zusatzversicherung übernimmt auch allfällige Mehrkosten, sofern die Behandlung in Ihrem Wohnkanton günstiger ist.
    Sie sind nur im Wohnkanton versichert: die Kosten werden von der Versicherung und Ihrem Wohnkanton übernommen bis zur Höhe der Kosten, die in Ihrem Wohnkanton anfallen würden (Ausnahme: Notfälle).
    Bei Fragen zu den Differenzkosten, die in Ausnahmefällen für Sie entstehen könnten, stehen
    wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung (Franchise und Selbstbehalt müssen selber übernommen werden).

  • Patientinnen und Patienten aus dem Ausland
    Sie sind nicht in der Schweiz versichert? Wir bitten Sie, vor Ihrem Aufenthalt bei uns Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen und die Kostenübernahme zu besprechen. Rufen sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zusatzversicherungen (HP und P) – Stationäre Eingriffe

Wir sind stolz, unsere qualitativ hochstehenden Leistungen schweizweit zu vergleichsweise moderaten Preisen anbieten zu können. Aus diesem Grunde konnten wir auch mit den meisten Krankenversicherungen entsprechende Tarif-Verträge aushandeln.

Mit der folgenden Versicherung ist es uns nicht gelungen, einen Tarif-Vertrag für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten auszuhandeln:

Teilweise Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen:

  • Helsana
    Sie sind bei der Helsana zusatzversichert (HP oder P)? Sämtliche Kosten für die Pflichtleistungen werden von der Krankenkasse übernommen (ggf. abzüglich Franchise und Selbstbehalt), mit Ausnahme der neuen Spitalzusatzversicherungen «HOSPITAL halbprivat» und «HOSPITAL Privat». Bei diesen beiden Versicherungsprodukten haben Sie keinen Leistungsanspruch und Sie müssen mit Zusatzkosten rechnen.
    Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf!

Zusatzversicherungen – Ambulante Eingriffe

Die Kosten für ambulante Eingriffe werden von der gesetzlichen Grundversicherung übernommen (gesetzlich vorgeschriebene Franchise und Selbstbehalt müssen selber übernommen werden).

Wenn Sie aber auch bei ambulanten Behandlungen freie Arzt- und Terminwahl sowie den maximalen Komfort einer privaten Spitalversicherung wünschen, ist eine Zusatzversicherung für ambulante Eingriffe ideal:

  • CSS
    Wenn Sie CSS myflex versichert sind: Unter Umständen werden die zusätzlichen Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen; bitte nehmen Sie direkt mit Ihrer Versicherung Kontakt auf: www.css.ch
  • Helsana
    Wenn Sie Helsana PRIMEO versichert sind: Die Versicherten profitieren davon, dass die Zusatzleistungen in der Krankenversicherung enthalten sind; bitte nehmen sie direkt mit der Krankenkasse Kontakt auf: www.helsana.ch

Letztmals aktualisiert: 01.01.2022