Versicherungsdeckung
Die Venenklinik Bellevue verfügt über einen kantonalen Leistungsauftrag.
Als Listenspital behandeln wir Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen, auch kantonsübergreifend.
Für allfällige Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Patientenadministration selbstverständlich gerne zur Verfügung: 071 678 22 66.
Hier ein kurzer Überblick:
Gesetzliche Grundversicherung (Allgemeine Versicherung)
Ambulante und stationäre Eingriffe
Zusatzversicherungen (HP und P) – Stationäre Eingriffe
Wir sind stolz, unsere qualitativ hochstehenden Leistungen schweizweit zu vergleichsweise moderaten Preisen anbieten zu können. Aus diesem Grunde konnten wir auch mit den meisten Krankenversicherungen entsprechende Tarif-Verträge aushandeln.
Mit der folgenden Versicherung ist es uns nicht gelungen, einen Tarif-Vertrag für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten auszuhandeln:
Teilweise Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen:
Zusatzversicherungen – Ambulante Eingriffe
Die Kosten für ambulante Eingriffe werden von der gesetzlichen Grundversicherung übernommen (gesetzlich vorgeschriebene Franchise und Selbstbehalt müssen selber übernommen werden).
Wenn Sie aber auch bei ambulanten Behandlungen freie Arzt- und Terminwahl sowie den maximalen Komfort einer privaten Spitalversicherung wünschen, ist eine Zusatzversicherung für ambulante Eingriffe ideal:
Letztmals aktualisiert: 01.01.2022